Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmrechtsausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
Bürgerversammlung der Stadt Buchs (Rechnung 2024)
28.04.2025

Zeit
20.00 Uhr
Raum
Mehrzweckhalle
Adresse
Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrums Buchs (bzbs.)
Hanflandstrasse 17
9470 Buchs