28.04.2025

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmrechtsausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

Zeit
20.00 Uhr
Raum
Mehrzweckhalle
Adresse
Mehrzweckhalle des Berufs- und Weiterbildungszentrums Buchs (bzbs.) Hanflandstrasse 17 9470 Buchs

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